Elektromobilität sowie alternative Antriebe gehören zukünftig zu den wichtigsten Antriebstechniken. Mit unseren e-Modellen von VW, Audi, Škoda und Seat bieten wir eine zuverlässige Alternative zu Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Damit können Sie bereits heute mit weniger Emissionen oder sogar emissionsfrei zur Arbeit oder zum Einkaufen fahren. Die fortlaufende Entwicklung der Batterie- und Antriebstechniken der Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie der kontinuierliche Ausbau der Ladeinfrastruktur bieten eine gute Alternative zur herkömmlichen Verbrennungstechnik für ein grüneres Fahren.
Erhalten Sie bis zu 9.000 € Umweltbonus¹ von Staat & Hersteller
Ihr neues Elektrofahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit
Förderung der Installation einer privaten Wallbox mit 900 € Zuschuss über die KfW-Bank!
Elektroauto oder Hybridfahrzeug als Dienstagen? Dann versteuern Sie nur 0,25 bzw. 0,5 % statt 1 % des Bruttolistenpreises!²
Ein Elektro- oder Hybridfahrzeug hat viele Vorteile: Sie fahren nicht nur umweltschonend, sondern erhalten beim Kauf eines elektrischen, hybriden oder plug-in-hybriden Audi, VW, SEAT oder ŠKODA bis zu 9.000 € Umweltprämie. Entscheiden Sie sich für die Elektromobilität wird Ihr Umstieg auf die Elektromobilität belohnt. Und zwar nicht nur vom Staat, sondern auch vom Hersteller.
Ein besonderer Vorteil bei einem Elektroauto sind die niedrigen Unterhaltskosten: Denn Ihr neues Elektroauto ist von der Kfz-Steuer befreit, wenn es bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wird.
Sie nutzen Ihr Fahrzeug als Dienstwagen oder Firmenfahrzeug? Dann profitieren Sie beim Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs von einer niedrigeren Versteuerung. Beim Kauf eines Elektroautos von Audi, VW, SEAT oder ŠKODA müssen Sie nur noch 0,25 % (< 60.000 €) bzw. 0,5 % (< 60.000 €) des Bruttolistenpreises statt der üblichen "Ein-Prozent-Regelung" versteuern. Für Plug-in-Hybride gilt nach wie vor die 1 Prozent-Regel. Es sei denn, Ihr Auto fährt mindestens 40 Kilometer rein elektrisch mit höchstens 50 Grammm CO2 pro Kilometer.
Sofort verfügbare Elektro- und Hybridfahrzeuge
Zu unserem Fahrzeugbestand
REIN BATTERIEELEKTRISCHE FAHRZEUGE
Battery Electric Vehicle (BEV) ist die offziielle Bezeichnung für jene Fahrzeuge, bezeichnen die bei uns umgangssprachlich als Elektroauto bekannt sind. Geladen werden können diese Fahrzeuge an dafür speziell eingerichteten E-Tankstellen, sowie an der heimischen Steckdose. Der eingebaute Elektromotor bezieht seine Energie ausschließlich aus der eingebauten Batterie. Zusätzlich speisen Elektroautos via Rekuperation die Bremsenergie in die Batterie ein. Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Vebrennungsmotoren wird eine Elektroauto rein durch seine Batterie angetrieben. Aufgrund des dadurch fehlenden Getriebes haben diese Fahrzeuge keinen Gangwahlschalter.
PLUG-IN HYBRIDFAHRZEUGE
Die sogenannten Plug-In Hybrid Electric Vehicle (PHEV) gelten als Erweiterung der Hybrid-Technik. Diese Fahrzeuge kombinieren den Verbrennungsmotor und den Elektroantrieb mit einer Batterie, welche Sie problemlos am heimischen Stromnetz laden können. Dadurch wird der Krafftstoffverbrauch gesenkt. Der Elektroantrieb kann den Verbrennungsmotor je nach Fahrsituation komplett ersetzen oder unterstützen. Zudem ermöglicht er die Energierückgewinnung in Schub- und Bremsphasen (Rekuperation). Das Ergebnis ist mehr Dynamik und höhere Effizienz.
HYBRIDFAHRZEUGE
Das Hybrid Electric Vehicle (HEV) bezeichnet das reine Hybridauto, welches durch einen Verbrennungsmotor, in Verbindung mit einem zusätzlichen Elektromotor, angetrieben wird. In bestimmten Belastungssituationen (zb. bei der Beschleunigung) unterstützt der zusätzliche Elektromotor den Vebrbrennungsmotor und ermöglicht einen verstärkten Betrieb des Verbrennungsmotors im optimalen Leistungsbereich.
Elektrofahrzeuge im Überblick
Hybridfahrzeuge im Überblick
Moderne & innovative Antriebstechnik
Damit Sie während der Fahrt nicht nur Strom vebrauchen sondern durch Ihre Fahrweise auch wieder zurückgewinnen können, sind in die Elektrofahrzeuge modernste Anstriebstechniken verbaut. Dieser Vorgang nennt sich Rekuperation. Das bedeutet vereinfacht: Das E-Fahrzeug erzeugt durch Bremsen eigenen Strom, der dann in die Akkus zurückgeführt wird.
Ladestationen für Elektroautos
Die Versorgung mit Ladestationen für E-Fahrzeuge hat sich in den letzten Jahren start verbessert. Jede größere Stadt bietet Ihnen heute die Möglichkeit die Akkus Ihres Fahrzeuges schnell wiederaufzuladen. So können Sie Ihr Fahrzeug mittlerweile an vielen öffentlichen Standorten an einer Wechselstrom-, CHAdeMO-, oder CCS-Ladestation innerhalb kurzer Zeit laden. Doch Sie sind nicht auf diese Ladesäulen angwiesen. Selbst in die normale Steckdose in Ihrer Garage kann für den Ladevorgang verwendet werden. Als Alternative zum gängigen Strom aus der Steckdose, können Sie sich eine Wallbox, die über Ihren Hausstrom läuft, installieren lassen und Ihr Fahrzeug bequem über Nacht voll laden.
Private Ladestation wir mit 900 Euro bezuschusst.
Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuen werden von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau - nationale Förderbank) mit einem Pauschalbetrag von 900 € bezuschusst. Eingeführt wurde dieses Förderung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und betrifft betrifft Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften - für Mieter und Vermieter.
Seit dem 24.11. ist die Antragstellung möglich
Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Ladestation (z.B. Wallbox) bestellt wird.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, sowie die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.
Weitere Informationen auf Elli.eco
1) Bis zu 9.000 € Umweltbonus setzen sich zusammen aus dem Bundesanteil in Höhe von 6.000 € durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und weitere 3.000 € durch den Hersteller. Die Förderung gilt nur für reine Batterieelektrofahrzeuge (keine lokale CO2-Emission) und nur bei gleichzeitiger Beteiligung des Herstellers am Umweltbonus des BAFA. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 40.000 € nicht überschreiten. Elektroautos mit einem Netto-Listenpreis über 40.000 € und maximal 65.000 € werden mit 7.500 € Umweltbonus bezuschusst (5.000 € + 2.500 €). Weitere Informationen und die Antragsstellung finden Sie auf bafa.de
2) 0,25 % Dienstwagenbesteuerung greift bei Elekrofahrzeugen bis 40.000 € Netto-Listenpreis. Über 40.000 € Netto-Listenpreis gilt eine Dienstwagenbesteuerung von 0,5 %.
Weitere Details zur Förderungen von Elektromobilität, die Befreiung zur Kfz-Steuer und die Versteuerung von Elektroautos als Dienstwagen erhalten Sie bei uns.