Schließen

Hilfe & FAQ

Alle Ihre Fragen sind uns wichtig



Leasing

Günstige Neuwagen bei Maschek Automobile
Sie sind auf der Suche nach günstigen Neuwagen-Angeboten? Dann sind Sie bei Maschek Automobile richtig! In unserem Autohaus und Online finden Sie ausschließlich Neuwagenmodelle mit voller Hersteller-Garantie.

Der Auto-Konfigurator: Bequem zum neuen Traumauto 
Mit dem Auto-Konfigurator können Sie online Ihr neues Auto konfigurieren. Sie wählen einfach das Modell und den Hersteller aus und konfigurieren es ganz nach Ihren Wünschen. Wählen Sie die Laufzeit, Laufleistung sowie die Anzahlung frei aus und vergleichen Sie selbst die günstigen Neuwagen-Angebote. Natürlich gibt es bei uns auch Neuwagen ohne Anzahlung. Viel Spaß mit Ihrem neuen Traumwagen!

Neuwagen günstig leasen
Sie interessieren sich für das Leasing? Dann lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.

Finanzierung

Neuwagen Vario-Finanzierung mit Maschek Automobile

Bei der Maschek Automobile Vario-Finanzierung handelt es sich um einen Finanzierungsvertrag mit Kaufoption zum Ende der Laufzeit. Die Vario-Finanzierung ist eine moderne Form der Auto-Finanzierung, welche die Vorteile einer klassischen Finanzierung mit denen des Leasings kombiniert. Das heißt, Sie können am Ende selbst entscheiden, ob Sie Ihr Auto zurückgeben oder gegen Zahlung des vorab definierten Kaufpreises übernehmen möchten (Kaufoption).

Probefahrt | Maschek Automobile

 

 

Probefahrt

Wunschmodell aussuchen & Probefahrt buchen. Einfach, kostenfrei, unverbindlich! Erleben Sie Ihr Fahrzeug vorab, kostenlos und risikofrei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Fahren Sie alle gängigen Modelle unseres Marken Portfolios. Wir wünschen viel Spaß!

Lieferung vor die Tür

Wir liefern Ihren bestellten Neuwagen, Ihr Bestellfahrzeug oder Ihr gebrauchtes Auto ordnungsgemäß mit unseren Transportern direkt zu Ihrem Standort in Deutschland oder in ein anderes Land Europas und minimieren dadurch auch Ihren Aufwand.

Hierbei verrechnen wir einen Frachtpreis pro Fahrzeug abhängig von der Entfernung.

Audi Gebrauchtwagen :plus | Maschek Automobile



110 PLUS PUNKTE FÜR GEBRAUCHTE

 

Audi Gebrauchtwagen :plus sind attraktive Gebrauchte, Jahres- und Werksdienstwagen, die einem gründlichen 110-Punkte-Check unterliegen.

Hinzu kommen noch weitere Services, die wir Ihnen als Audi Gebrauchtwagen :plus Partner garantieren. 



Maschek Automobile - Leistungen für Ihren Audi Gebrauchtwagen

:plus  110-PUNKTE CHECK


Jeder Audi Gebrauchtwagen :plus unterliegt einem gründlichen 110-Punkte-Check. Zahlreiche Funktionen des Wagens werden geprüft und gegebenenfalls mit Audi Originalteilen in Stand gesetzt. Der Check wird von einem Kfz-Meister persönlich abgezeichnet und wird Ihnen in Form eines Zertifikates ausgehändigt.

:plus  GARANTIEN


Für viele Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeuge erhalten Sie kostenfrei die dreijährige Audi Anschlussgarantie. Mit der Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr erweitern Sie Ihren Schutz. Wir informieren Sie gerne. 

:plus  ERSATZWAGEN


Muss Ihr Fahrzeug in die Werkstatt – und sei es nur zur Inspektion, stellen wir Ihnen gerne einen kostengünstigen Ersatzwagen zur Verfügung.

:plus  FINANZIERUNG ODER LEASING


Audi Gebrauchtwagen :plus Partner bieten Ihnen über die Audi Bank und Audi Leasing individuelle Finanzdienstleistungen. Dazu gehören maßgeschneiderte Finanzierungsangebote mit niedrigen Monatsraten und Flexibilität am Vertragsende. Oder Sie entscheiden sich für unsere Angebote mit attraktiven Leasingkonditionen.

:plus  FAHRZEUGVERSICHERUNG


Wir eröffnen Ihnen über den Audi VersicherungsService viele interessante Fahrzeugversicherungsangebote, damit Sie umfassend geschützt sind.

:plus  PROBEFAHRT


Wenn Sie herausfinden möchten, welcher Wagen zu Ihnen passt, stellen wir Ihnen gerne Ihr Wunschfahrzeug für eine Probefahrt zur Verfügung.

:plus  INZAHLUNGNAHME


Wenn Sie sich für einen Audi Gebrauchtwagen :plus entscheiden, nehmen wir Ihren bisherigen Gebrauchtwagen gerne zu einem marktgerechten Preis in Zahlung.

:plus  UMTAUSCH


Sollten Sie mit der von Ihnen getroffenen Wahl aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, können Sie Ihr Audi Gebrauchtwagen :plus Fahrzeug innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Abschluss des Kaufvertrages gegen ein gleichwertiges Fahrzeug umtauschen. Wir informieren Sie gerne über die Bedingungen.




Das Welt Auto VW | Maschek Automobile

GEPRÜFTE QUALITÄT FÜR SIE


Unser Qualitätssiegel für Jahres- und Gebrauchtwagen richtet das Leistungsversprechen nicht nur auf die Fahrzeuge selbst, sondern vor allem auf diverse Zusatzleistungen rund um den Gebrauchtwagenkauf

Gerne können Sie sich einen Überblick über unsere Gebrauchtwagen machen. Schauen Sie doch einfach in unsere Gebrauchtwagenbörse oder besuchen Sie uns in unserem Autohaus.




Maschek Automobile - Unsere Leistungen für Ihren VW Gebrauchtwagen


GEBRAUCHTWAGENGARANTIE


Das Vertrauen in unsere eigene Arbeit geben wir gerne weiter: in Form eines Garantieversprechens. Alle Gebrauchtwagen mit dem Qualitätssiegel »Das WeltAuto« werden mit einer mindestens 1-jährigen Gebrauchtwagengarantie ausgestattet. So bleiben Sie vor größeren finanziellen Risiken geschützt.

FINANZIERUNG


Ganz bequem zu Ihrem Wunschfahrzeug – mit dem Finanzierungsangebot samt niedriger Monatsraten und hoher Flexibilität überhaupt kein Problem. Gerne erstellen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Volkswagen Bank ein individuelles Angebot.

LEASING


Eine weitere Möglichkeit, schnell und einfach zu Ihrem Wunschfahrzeug zu gelangen, bietet Ihnen das Leasing. Auch hier stehen wir Ihnen mit einem individuellen Finanzierungsangebot über die Volkswagen Leasing GmbH zur Seite. 

KFZ-VERSICHERUNG


Bei »Das WeltAuto« ganz selbstverständlich: ein zuverlässiger Versicherungsschutz, den wir Ihnen auf Wunsch über den Volkswagen Versicherungs-Service anbieten.

PROBEFAHRT


Gebrauchtwagen mit WeltAuto-Zertifikat sehen nicht nur aus wie neu. Sie fahren auch so: Freuen Sie sich auf eine Probefahrt mit dem WeltAuto Ihrer Wahl. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei uns und erleben Sie uneingeschränkten Fahrspaß. Garantiert. 

INZAHLUNGNAHME


Haben Sie sich für ein WeltAuto entschieden, nehmen wir Ihren bisherigen Wagen gern in Zahlung – natürlich zu einem fairen Angebot.

UMTAUSCH


Sollten Sie mit dem von Ihnen ausgewählten WeltAuto aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, können Sie dieses innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Kaufdatum gegen ein mindestens gleichwertiges Fahrzeug bei uns umtauschen.

RÜCKLAUF


Für den Fall, dass Sie Ihr WeltAuto später einmal wieder in Zahlung geben wollen: Wir garantieren Ihnen eine Rücknahme bei Maschek Automobile zu guten Konditionen.

ERSATZWAGEN


Sobald Sie Ihr WeltAuto zur Inspektion bringen, stellen wir Ihnen für diesen Zeitraum auf Wunsch gern einen Ersatzwagen zur Verfügung.

14 Tage Rückgaberecht

 

1) Innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf kann der Käufer das Auto zurückgeben.
Nein. Eine solche Rücktrittsregelung sieht das Bürgerliche Gesetzbuch nur für Fernabsatzverträge vor, also beispielsweise für Artikel, die bei Versandhäusern bestellt werden. Ein Autohändler muss ein Auto also nicht zurücknehmen, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen wieder vor seiner Tür steht. Nehmen Händler Autos trotzdem zurück, so geschieht das auf Kulanzbasis. Einen Anspruch darauf haben Kunden nicht.

 

2) Garantie und Gewährleistung ist das gleiche.
Falsch. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Ob er sie einräumt oder nicht, ist komplett ihm selbst überlassen. Die Gewährleistung dagegen ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie regelt, dass ein Kunde bei Mängeln, die innerhalb einer gewissen Zeit nach dem Kauf am Fahrzeug auftreten, Anspruch darauf hat, dass der Verkäufer den Schaden behebt.

 

3) Nur mit einem schriftlichen Vertrag wird der Autokauf rechtlich wirksam.
Das ist falsch. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt nur in wenigen Fällen vor, dass ein Vertrag schriftlich aufgesetzt werden muss, der Autokauf gehört nicht dazu. Eine mündliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Kaufpreis reicht völlig aus. Experten raten dennoch immer dazu, einen schriftlichen Kaufvertrag aufzusetzen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Denn nur bei einem schriftlichen Vertrag lässt sich später zweifelsfrei nachweisen, auf welche Modalitäten sich Verkäufer und Käufer verständigt haben, beispielsweise bezüglich der Gewährleistung.

 

4) Händler können die Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen komplett ausschließen.
Auch wenn Händler das immer wieder versuchen und entsprechende Klauseln manchmal sogar in die Verträge schreiben: Ein gewerblicher Händler kann die Gewährleistung auch bei Gebrauchtwagen nicht vollständig ausschließen, sondern sie ledlglich vertraglich auf ein Jahr begrenzen - beginnend mit dem Tag der Übergabe. Eine Vertragsklausel, die die Gewährleistung komplett ausschließt, ist unwirksam. Das hat der Gesetzgeber in §475 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgehalten.

 

5) In der Gewährleistungsfrist muss der Verkäufer für jeden Defekt am Auto aufkommen.
Nein, das stimmt so nicht. Ein Mangel, der unter die Gewährleistungspflicht fällt, liegt nur vor, wenn das Auto nicht die Beschaffenheit aufweist, die vertraglich vereinbart wurde oder die von einem Auto gleicher Art erwartet werden kann. Verschleißt fällt nicht darunter, für entsprechende Defekte muss der Käufer selbst aufkommen. Die Abgrenzung zwischen einem juristisch relevantem Mangel und normalem Verschleiß ist allerdings schwierig. Im Zweifelsfall sind Kunden gut beraten, einen Gutachter und gegebenenfalls einen Anwalt hinzuzuziehen.

 

6) Wenn in der Gewährleistungsfrist ein Mangel auftritt, kann der Käufer das Auto zurückgeben und bekommt sein Geld wieder.
Falsch. Gewährleistung bedeutet nicht Rückgaberecht. Der Verkäufer hat vielmehr das Recht, den Mangel zu beheben, also den Schaden zu reparieren. Nur wenn das nicht möglich ist, hat der Kunde einen Anspruch darauf, sein Geld zurück zu bekommen. In welcher Werkstatt die Reparatur geschieht, entscheidet dabei der Verkäufer: Der Käufer darf also nicht einfach in die nächstbeste Werkstatt fahren und dem Verkäufer die Rechnung schicken.

 

7) Der Käufer muss immer nachweisen, dass er einen vorhandenen Mangel nicht selbst verschuldet hat.
Generell stimmt das: Der Käufer muss erst einmal nachweisen, dass ein Mangel vorliegt und dann auch belegen, dass er den Mangel schon bestand, als er den Wagen gekauft hat. Doch für einen speziellen Fall sieht der Gesetzgeber eine Beweislastumkehr vor. Kauft ein Kunde von einem Händler ein Auto und stellt innerhalb von sechs Monaten einen Mangel fest, so ist es Sache des Händlers zu beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war. Kann er das nicht beweisen, so muss er für die Beseitigung des Mangels aufkommen.

 

8) Beim Autokauf über das Internet kommt der Vertrag erst bei der Übergabe des Wagens zustande.
Das stimmt nicht immer. Wer bei einem Auktionshaus wie eBay auf ein Auto bietet und bei Angebotsschluss der Höchstbietende ist, der hat einen wirksamen Vertrag abgeschlossen und schuldet dem Verkäufer den aufgerufenen Kaufpreis. Experten raten deshalb dazu, alle offenen Fragen zu klären, bevor ein Gebot abgegeben wird. Bei Auto-Börsen verhält es sich meist anders: Dort bieten Verkäufer Autos an, potentielle Kunden bekunden ihr Interesse. Zu einem wirksamen Vertrag kommt es aber meist erst nach einem persönlichen Begutachtung des Wagens. Doch auch hier raten Juristen zur Vorsicht: Wer in Mails schreibt "Ich nehme den Wagen für 3500 Euro", hat einen Vertrag abgeschlossen.

 

9) Wer ein Auto privat verkauft, haftet genauso für Mängel wie ein professioneller Händler.
Nein, das ist falsch. Der Gesetzgeber räumt privaten Verkäufern die Möglichkeit ein, die Gewährleistung komplett auszuschließen. Und Experten raten dazu, von dieser Möglichkeit auch immer Gebrauch zu machen. Schließlich könnten Laien nicht immer einschätzen, welche Mängel tatsächlich vorliegen.

 

10) Verkäufer müssen Unfallschäden am Auto angeben, sonst kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Das haben Gerichte anders entschieden: Sie verlangen nur gewerblichen Händlern, dass sie tatsächlich alle Unfallschäden an einem Wagen benennen. Ein privater Käufer muss nur die Schäden benennen, die in der Zeit entstanden sind, in der er das Auto besessen hat. Von etwaigen Unfallverschäden, die davor entstanden sind, muss er nichts wissen, also muss er sie auch nicht benennen, entschieden die Richter.

 

Quelle: DerWesten.de