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Reparaturen, Werkstatt, Totalschaden, Service-Pakete

Wo erfolgt die Wartung und Inspektion der Leasingfahrzeuge?

Jedes Auto bedarf einer regelmäßigen und fachkundigen Wartung - selbstverständlich auch Ihres Leasingfahrzeugs. Mit einem Privatleasing-Vertrag bindet man sich gleichzeitig an Vertragswerkstätten und die Vollkaskoversicherung. Dies ist der Bestandteil eines jeden Leasingvertrags. D.h. Reparaturen, Wartung und Inspektionen können entweder bei uns oder bei einer Vertragswerkstatt Ihrer Wahl gemacht werden.

 

Muss ich das Leasingfahrzeug zur Inspektion bringen?

Der Leasingnehmer ist verpflichtet während der Leasingzeit, die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen am Fahrzeug pünktlich, vor Ablauf des vorgegebenen Intervalls durchführen zu lassen. Die Wartungsintervalle können Sie bei uns erfragen.

 

Wer ist verantwortlich für die regelmäßige Wartung bei einem Leasingfahrzeug?

Neben den Vorteilen mit den Nutzungsrechten an einem geleasten Auto muss der Leasingnehmer jedoch auch einige Pflichten erfüllen. Hierzu zählt unter anderem eine entsprechende Pflege sowie ein guter Umgang mit dem Fahrzeug. Darunter darf der Leasingnehmer allerdings nicht nur das Reinigen des Autos verstehen. Neben den erforderlichen Inspektionen des Fahrzeugs ist der Leasingnehmer auch verpflichtet, eventuell anfallende Reparaturen aus eigener Tasche zu zahlen.

 

Wer zahlt die Reparaturen bei einem Leasing?

Die Kosten für Inspektionen werden vom Leasingnehmer übernommen – insofern kein Service-Paket hinzugebucht wurde. Diese regelmäßigen Wartungs- und Inspektionstermine sollten Sie einhalten, denn für Schäden, die durch unterlassene oder nicht fachgerecht durchgeführte Wartungsarbeiten entstehen, müssen Sie als Leasingnehmer aufkommen.

 

Was passiert bei einem Unfall oder sogar bei einem Totalschaden?

Sie haben einen Unfall? Dann bringen Sie das Fahrzeug zu uns. Wir ermitteln, wie hoch der Schaden ist. Je nach Schadenswert prüfen wir gemeinsam mit dem Leasinggeber, ob es sich rentiert, das Fahrzeug wieder Instand zu setzen oder nicht. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, wird der Leasingvertrag aufgelöst. Ob ein Leasingvertrag aufgelöst wird, entscheidet allein die Volkswagen Financial Service, da der Leasinggeber nach wie vor der Eigentümer des Fahrzeugs ist.

 

Was sind Zusatz-Services bzw. Service-Pakete?

Sie können bei uns attraktive Zusatz-Services in Anspruch nehmen. Profitieren Sie z.B. von unserem Versicherungspaket, mit dem Sie rundum abgesichert. Vollkasko- sowie Teilkaskoschutz mit geringer Selbstbeteiligung erwarten Sie – ganz unabhängig von Ihrer Schadensfreiheitsklasse. Mit dem Wartungs- und Verschleißpaket gehen Sie auf Nummer sicher, denn wir übernehmen 100% der Kosten für alle vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten. Oder nutzen Sie unser Schadenmanagement, mit dem Sie bei Panne, Unfall und Schaden perfekt unterstützt werden. Wir stellen neben attraktiven Zusatzleistungen, wie bspw. einem kostenlosen Hol-und Bringservice sowie kostenlosen Innen- und Außenreinigungen – je nach Verfügbarkeit – auch vergünstigte Mietwagen über die Dauer des Werkstattaufenthaltes zur Sicherung der Mobilität zur Verfügung. Unser Reifenpaket enthält nicht nur einen kompletten Satz hochwertiger Winterreifen inklusive Felgen, sondern auch den vollen Service mit Montage und Einlagerung. 

 

Wie werden die Service-Pakete gebucht und abgerechnet?

All unsere Service-Pakete können einfach mit dem Leasingvertrag mit gebucht werden. Diese werden dann zusammen mit der Leasingrate abgerechnet. Der Vorteil ist, dass man kein ewiges hin-und-her mit verschiedenen Werkstätten und Versicherungen hat.