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Ende eines Leasingvertrags

Gehört das Auto am Ende der Vertragslaufzeit mir?

Nein - Leasing ist kein Ratenkauf. Die monatlichen Raten sind eine Nutzungsgebühr. Am Ende des Leasingvertrages müssen Sie das Auto an uns zurückgeben.

 

Kann ich das Fahrzeug nach Auslauf des Leasingvertrags übernehmen?

Das Leasingauto muss nach Ende der Vertragslaufzeit dem Leasinggeber zurückgeben werden, da er der Eigentümer ist. Sie haben also als Leasingnehmer kein Recht auf einen Kauf. Sie können aber rechtzeitig vor Leasingende Ihren Wunsch, das Fahrzeug abzukaufen, bei uns äußern. Dem Leasinggeber Volkswagen Financial Service steht frei, ob er auf dieses Angebot eingeht oder das Auto anderweitig verkauft. Wir prüfen, ob ein Kauf möglich ist und erstellen Ihnen Ihr unverbindliches Kaufangebot.

 

Komme ich im Notfall aus dem Vertrag wieder raus?

Leasingverträge sind laufzeitgebunden. Eine Kündigung oder vorzeitiges "Herauskaufen" des Leasingautos ist nicht möglich. Der Leasingvertrag kann nur aus einem wichtigen Grund vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden (z.B. Leasingnehmer begeht Vertragsbruch, Fahrzeug wird nicht ordnungsgemäß Instand gehalten, bei unerlaubter Gebrauchsüberlassung oder bei vorsätzlich falschen Angaben beim Vertragsabschluss).

 

Kann der Leasingvertrag an einen neuen Vertragsnehmer übergeben werden?

Ja, möglich ist eine Leasingübernahme, bei der ein bestehender Vertrag an einen neuen Vertragsnehmer übergeben wird. Der neue Leasingnehmer übernimmt die restlichen Raten und die Kosten für die Änderung des Vertrags.

 

Kann das Leasingfahrzeug länger genutzt werden?

Nein, es gilt das vereinbarte Vertragsende. Bei Abschluss eines neuen Leasingvertrags, kann grundsätzlich eine Verlängerung des aktuellen Leasingzeitraumes geprüft werden.

 

Was passiert nach Ende der Laufzeit mit dem Leasingfahrzeug?

Maschek Automobile bietet Ihnen als Kunde einen fairen und vollkommen transparenten Rückgabeprozess: Nach dem Auslaufen des Leasingvertrages geben Sie das Auto bei uns zurück. Dort wird es durch einen neutralen Gutachter auf eventuelle Mängel überprüft. Wie bei allen Nutzungsgütern ist Verschleiß und Abnutzung ein normaler Prozess. Normale Gebrauchsspuren sind im Schadenkatalog definiert. Lediglich überdurchschnittliche Schäden am Fahrzeug müssen bei der Rückgabe mit dem Leasingnehmer abgerechnet werden. Wenn außer den gewöhnlichen Gebrauchsspuren keine weiteren Schäden an dem Auto festgestellt wurden, wird es beispielsweise als Gebrauchtwagen auf dem Markt angeboten.

 

Was sind normale Gebrauchsspuren bei Leasingrückgabe?

Sie haben Bedenken bzgl. der Fahrzeugrückgabe und den damit verbundenen Kosten? Seien Sie unbesorgt! Die Bewertung des Fahrzeugs bei der Rückgabe erfolgt durch einen neutralen Gutachter völlig transparent nach vorgegebenen Richtlinien. Hier finden Sie den passenden Schadenkatalog. D.h. alle Gebrauchsspuren, die im Schadenkatalog als Gebrauchsspuren deklariert sind, werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Nur wenn es sich um schwerwiegende Mängel handelt, die außerhalb der vertraglich festgelegten Abnutzung liegen und nicht im Schadenkatalog definiert sind, müssen entfernt werden.

 

Mit welchen Kosten ist bei der Fahrzeugrückgabe zu rechnen?

Sollten Sie die vereinbarte Kilometerlaufleistung über die Freigrenze von 2.500 km hinaus überschritten haben, erfolgt eine Abrechnung aller Mehrkilometer. Wenn Sie während der Vertragslaufzeit merken, dass Sie wesentlich mehr als vereinbart fahren werden, ist eine Nachverhandlung übrigens auch im Privatleasing jederzeit möglich. Darüber hinaus kann es zu Nachbelastungen aufgrund von Schäden am Leasingfahrzeug kommen. Welche Schäden nach unabhängiger Begutachtung berechnet werden, können Sie dem Schadenkatalog entnehmen. Darüber hinaus können mögliche Mehrkosten nur durch frühzeitige oder verspätete Rückgabe, nicht durchgeführte Inspektionen, Services, TÜV-Prüfungen oder Reparaturen von Fahrzeugschäden bei einer nicht genehmigten Werkstatt entstehen.

 

Wie erfolgt die Begutachtung? Wer führt diese durch?

Die Begutachtung erfolgt durch den unabhängigen Sachverständigen des TÜV SÜD.

 

In welchem Zustand muss ich das Leasingfahrzeug zurückgeben?

Bitte geben Sie das Leasingfahrzeug in einem gereinigten und ordentlichen Zustand bei uns zurück. Unser Tipp: Behandeln Sie das Auto wie Ihr Eigentum. So haben Sie nicht nur lange Spaß daran, sondern halten das Auto auch frei von Beulen, Kratzern und anderen Schäden. Sollte es doch einmal durch einen Unfall oder Unachtsamkeit zu einer Beschädigung kommen, wird die Höhe des Schadens auf Grundlage des offiziellen Schadenkatalogs beurteilt und fair abgerechnet.

 

Muss ich das Leasingfahrzeug am Laufzeitende selbst abmelden?

Nein, die Abmeldung des Leasingfahrzeuges erfolgt durch uns. Der Leasingnehmer hat alle im Zusammenhang mit der Abmeldung anfallenden Kosten in Höhe von rund 15 € brutto zu tragen, sofern nicht anders vereinbart. Sie müssen das Fahrzeug nur bei uns übergeben. Die Kennzeichen verbleiben bis zur Rückgabe am Fahrzeug und werden von uns abmontiert.

 

Muss die Rückgabe mit den Originalreifen erfolgen?

Die Begutachtung und Rückgabe muss mit Originalbereifung erfolgen. Insbesondere sind saisonbedingt montierte Reifen (z.B. Winterreifen) durch die im Auslieferungszustand übergebene Reifenart (Originalreifen) zu ersetzen. Sofern Ihr Fahrzeug mit zwei Reifensätzen übergeben wurde, sind beide Reifensätze zur Begutachtung zu bringen und wieder zurückzugeben. Beachten Sie, dass die Mindestprofiltiefe eingehalten werden muss:

  • Sommerreifen: 2 mm

  • Allwetter-/Winterreifen: 4 mm

Haben die Reifen nicht überall die erforderliche Profiltiefe, müssen diese von Ihnen als Leasingnehmer durch Neureifen gleichwertig ersetzt werden.

 

Muss das Leasingfahrzeug vollgetankt sein bei der Rückgabe?

Nein, bitte übergeben Sie uns das Leasingfahrzeug mit einem Reststand von mindestens 5 Litern.